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Immobilienrente

Immobilienrente

Die Immobilienrente ist eine besondere Form des Immobilienverkaufs. Bei der klassischen Immobilienverrentung wird das Haus, in dem man wohnt, verkauft, man kann aber im Gegensatz zu einem herkömmlichen Verkauf im Haus wohnen bleiben. Der Vorteil einer solchen Verrentung liegt darin, dass man durch die von der Käuferin bzw. dem Käufer zu zahlende Rente, die in der Regel monatlich erfolgt, mehr liquide Mittel zur Verfügung hat und für sein Heim ein lebenslanges Wohnrecht genießt. Je nach Vereinbarung können Verkäuferin bzw. Verkäufer und Käuferin bzw. Käufer sich auf Einmalzahlung, quartalsweise, halbjährliche oder auch jährliche Auszahlungen einigen.

Neben der klassischen Immobilienrente in Form des Ratenverkaufs gibt es die Möglichkeit der sogenannten Umkehrhypothek. Sie ist ein Kredit, bei dem die Bank Raten an die Kreditnehmerin bzw. den Kreditnehmer zahlt. Auch diese Form der Immobilienverrentung sorgt also vom Grundsatz her dafür, dass man mehr Geld zur Verfügung hat, auf den Komfort seiner eigenen liebgewonnenen vier Wände aber nicht verzichten muss.

 

Welche Arten der Immobilienrente gibt es? Wo wird sie amtlich dokumentiert?

Es gibt verschiedene Arten der Immobilienrente. Meist sind es Menschen über 60, die sich für dieses Modell zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation entscheiden. Für jüngere Generationen kommen Immobilienrenten eher nicht in Frage. Meistens wird das Modell der Immobilienverrentung mit einer sogenannten Reallast im Grundbuch eingetragen und notariell beglaubigt. Bei der Umkehrhypothek wird zudem eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Für ältere Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, die kurzfristig Geld benötigen, ist auch der Teilverkauf einer Immobilie eine denkbare Option.

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